Kostenübernahme

Für Beihilfeberechtigte besteht in der Regel Anspruch auf ambulante Psychotherapie. Hierbei können zunächst bis zu 5 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Im Anschluss muss durch den Therapeuten ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei der Beihilfe über die benötigten Unterlagen.

Abrechnung

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Weitere Informationen finden Sie hier.